Allgemeine Geschäftsbedingungen der KEGON AG
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle über diese Website www.kegonacademy.com begründeten Geschäftsbeziehungen zwischen der KEGON AG, Wiesbaden, (nachfolgend „KEGON“ genannt) und ihren Kunden kommen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KEGON AG (nachfolgend „AGB“ genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KEGON ihrer Geltung nicht widerspricht. Die Erbringung von Leistungen durch KEGON bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Kunden.
1.2 KEGON richtet sich mit ihrem Kurs-Angebot auf dieser Website ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB (in diesen AGB zusammenfassend „Kunde” genannt). Der Anwendungsbereich dieser AGB ist daher auf Geschäfte mit den vorstehenden Rechtspersonen beschränkt. Die vorliegenden AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.3 Die Leistungen von KEGON werden über den Ticketing-Anbieter Pretixrami.io GmbH, Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland) vertrieben. Der Kunde erkennt die Geltung der AGB von Pretix (https://pretix.eu/about/de/terms) mit Bestellung und Bestätigung über Checkbox im Bestellverfahren verbindlich an.
1.4 Die Zahlung kann über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Inc., 510 Townsend Street, San Francisco 94103, U.S.) getätigt werden. In diesem Fall erkennt der Kunde die Geltung der AGB von Stripe (https://stripe.com/de/privacy) mit Bestellung und Bestätigung über Checkbox im Bestellverfahren verbindlich an.
2. Vertragsschluss/Buchung
2.1 Die auf www.kegonacademy.com aufgeführten Kursangebote stellen jeweils ein unverbindliches Angebot von KEGON zum Vertragsschluss über den jeweiligen Kurs dar. Der Kunde kann ein Kursangebot von KEGON zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem der Kunde die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.
2.2 Die Anlage eines Kundenkontos ist möglich aber nicht erforderlich. Eine Gastbuchung ist möglich.
2.3 Die Buchung kann über den Button “Zahlungspflichtig bestellen” abgeschlossen werden.
2.4 Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestell- und Buchungsbestätigung von KEGON, die auch die Annahme des Vertragsangebots für den vom Kunden gebuchten Kurs darstellt. Gleichzeitig speichert KEGON den Vertragstext in ihrer elektronischen Datenverarbeitung. Kunden haben über ein Kundenkonto jederzeit Zugriff auf ihre Daten und Rechnungen.
2.5 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache oder englischer Sprache.
2.6 Die Voraussetzung für die Einladung in die Arbeitsbereiche des Kurses (Whiteboard, Kommunikation, Chat, online-Meetings etc.) ist die Angabe einer Mailadresse.
3. Leistungen
3.1 KEGON bietet Kunden Schulungsleistungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für agile Projektmethoden. KEGON erbringt ihre Leistungen gemäß der Beschreibung des gebuchten Kurses auf der www.kegonacademy.com entweder als Präsenzkurs oder Onlinekurs (Remote). Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach der Kursbeschreibung von KEGON entsprechend dem vom Kunden gebuchten Kurs.
3.2 Sofern KEGON den Teilnehmern zum Abschluss des jeweiligen Kurses den Erwerb eines offiziellen Zertifikats anbietet, ist die Teilnahme hieran freiwillig und die Testergebnisse werden außer bei Angeboten zum Thema OKR nicht durch KEGON eingesehen und bewertet, sondern durch den jeweiligen Lizenzpartner des Kursangebotes und der Zertifikatsprüfungen. Leistungskontrollen erfolgen in der Regel ausschließlich durch den Lizenzpartner. Die Prüfungsvoraussetzungen und Zertifikatsinhalte sind unter “Zertifikate” in der Beschreibung der jeweiligen Kurse detalliert geregelt.
3.3 Im Fall der Durchführung eines Trainings in einer von KEGON zur Verfügung gestellten Einrichtung, stellt KEGON die für die Durchführung des Trainings geeigneten Räumlichkeiten nebst erforderlicher technischer Ausstattung (elektronische Kommunikationsmittel) zur Verfügung.
3.4 KEGON ist berechtigt, Präsenz-Kurse aufgrund wichtiger Gründe in einen Remote-Klassenraum zu verlegen. Hierbei wird die Weiterbildungsmaßnahme durch die Remotetechnik live übertragen. KEGON wird eine solche Verlegung spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses mitteilen.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die auf der Webseite www.kegonacademy.com dargestellten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die gilt auch für die Pauschalen im Falle der Stornierung durch den Kunden (vgl. Ziffer 7).
4.2. Der Kunde erhält gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung an seine Mailadresse gesandt.
4.3 Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind vom Kunden bis spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungszugang zu bezahlen. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von KEGON gutgeschrieben sein.
4.4 Die Zahlung des gebuchten Kurses erfolgt entsprechend der Wahl des Kunden im Rahmen der Buchung des Kurses mittels Kreditkarte, Überweisung oder Stripe. Eine Zahlung kann auch ganz oder teilweise durch Angabe eines von KEGON ausgestellten Wertgutscheins durch Eingabe des Gutscheincodes erfolgen.
4.5 Der Kunde kann gegen die Forderungen von KEGON weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde stützt die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung auf unwidersprochene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüchen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht zudem nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Rechte an Veranstaltungsunterlagen
5.1 Alle Schulungs-, Trainings-, Seminar- und Vortragsunterlagen, Präsentationen sowie Arbeitsmaterialien und Dokumentationen (nachfolgend zusammenfassend „Veranstaltungsunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt.
5.2 KEGON räumt dem Kunden an den Veranstaltungsunterlagen ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung ein. Dieses Recht gewährt KEGON unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Leistungen.
5.3 Im Übrigen verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte bei KEGON beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde ist weder zur körperlichen noch unkörperlichen Verwertung der Veranstaltungsunterlagen berechtigt, insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen zu kopieren, zu fotografieren oder anderweitig unabhängig vom Kurszweck zu verwenden. Das gesetzliche Recht des Kunden, ihm von KEGON überlassene körperliche Exemplare von Veranstaltungsunterlagen im Original an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte in den Veranstaltungsunterlagen unverändert beizubehalten.
6. Foto- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen / Modelrelease
6.1 Im Verlauf von gebuchten Veranstaltungen können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmer zu sehen und, bei Tonaufnahmen, zu hören sind. Sofern die explizite Einwilligung der Teilnehmer vorliegt, darf KEGON diese Foto- und Filmaufnahmen zu Marketing- und Werbezwecken, einschließlich der Imagepflege von KEGON und zur Bewerbung ihrer Produkte und Leistungen in analoger und digitaler Form verwenden.
6.2 Die vorstehende Einwilligung in Ziffer 5.1. umfasst insbesondere die Verwertung der Foto- und Filmaufnahmen in Präsentationen und Werbematerialien (z. B. in Veranstaltungsflyern, in Kundenpräsentationen, auf Messen) sowie die öffentliche Zugänglichmachung über das Internet, einschließlich Sozialer Netzwerke bzw. Social Media.
7. Stornierung durch den Kunden, Ersatzteilnehmer
7.1 Der Kunde kann seine Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung jederzeit vor deren Beginn stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Textform, hierzu gehört auch die Nutzung der Stornofunktion auf der Webseite.
7.2 Eine Stornierung von über 3 Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei. Storniert der Kunde seine Teilnahme bis zu drei (3) Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erhebt KEGON eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einhundertfünfzig Euro (150 €) netto. Erfolgt die Stornierung bis eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde eine Pauschale in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung und im Falle der Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr als Pauschale berechnet. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass KEGON durch die Stornierung bzw. die Nichtteilnahme ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag statt der Pauschale anzusetzen.
7.3 Die Übertragung der Veranstaltungsteilnahme auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich. Der Ersatzteilnehmer muss KEGON jedoch vorher in Textform benannt werden.
7.4 Die Umbuchung der Veranstaltungsteilnahme auf ein anderes Veranstaltungsdatum ist nach Verfügbarkeit bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt die Umbuchung bis eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde eine Pauschale in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass KEGON durch die Umbuchung ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag statt der Pauschale anzusetzen.
8. Referentenwechsel
KEGON setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte Referenten mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. KEGON ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Referenten durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Referenten dem Kunden namentlich kommuniziert, wird KEGON den Kunden über den Ersatz informieren.
9. Absage von Veranstaltungen durch KEGON
9.1 KEGON ist berechtigt, geplante Veranstaltungen abzusagen, wenn bei deren Durchführung die zur Kostendeckung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage muss in einem solchen Fall spätestens drei (3) Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin gegenüber dem Kunden erklärt werden. Eine Absage ist ebenfalls zulässig, wenn die Veranstaltung aus einem von KEGON nicht zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann (z.B. Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht).
9.2 Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch KEGON erhält der Kunde seine Teilnahmegebühr von KEGON erstattet. Schadens- oder Aufwendungsersatz kann der Kunde allerdings nur geltend machen, wenn und soweit hierfür die Voraussetzungen der Ziffer 10 vorliegen. Etwaige Reisekosten des Kunden sind nicht erstattungsfähig.
10. Haftung
10.1 KEGON haftet bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Sofern KEGON grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KEGON gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. Pflicht zur vertragsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 10.2 und 10.3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht KEGON davon aus, dass pro Schadensfall dreitausend (3.000) Euro ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, wird der Kunde KEGON darauf in Textform hinweisen, damit eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen durch die Vertragspartner erfolgen und KEGON das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken kann.
10.5 Die in dieser Ziffer 10 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KEGON.
10.6 Die Regelungen dieser Ziffer 10 finden entsprechend Anwendung, wenn KEGON an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.
10.7 Weitergehende als die ausdrücklich genannten Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Nähere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Referenzkundennennung
KEGON darf den Kunden im Rahmen der Werbung als Referenzteilnehmer nennen . Hierzu räumt der Kunde das Recht ein, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Kunden unter Verwendung seines Firmennamens und evtl. Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an etwaigen Markenrechten ein. Die vorstehende Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von KEGON ist hierbei Rücksicht zu nehmen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.